Investieren Sie in Ihre Zukunft: Mit dem neuen Bildungsscheck 2.0 unterstützt das Land NRW Sie jetzt noch unkomplizierter bei Ihrer beruflichen Weiterbildung. Ab sofort können Sie die Förderung einmal pro Jahr rein online beantragen – ganz ohne vorherige Beratungsstelle.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Förderhöhe: 50 % Ihrer Weiterbildungskosten (maximal 500 €).
- Häufigkeit: Einmal pro Kalenderjahr möglich.
- Zielgruppe: Personen mit Wohnsitz in NRW.
- Einkommensgrenzen: Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt bei maximal 40.000 € (alleinstehend) bzw. 80.000 € (gemeinsam veranlagt).
So einfach funktioniert es:
- Online beantragen: Stellen Sie Ihren Antrag direkt über das Online-Portal (keine Beratung mehr nötig).
- Weiterbilden: Sie treten zunächst in Vorkasse und absolvieren Ihren Kurs.
- Bestätigen lassen: Ihre Teilnahmebescheinigung, ausgestellt vom Bildungsträger, gilt als Nachweis.
- Geld zurückerhalten: Nach Abschluss der Weiterbildung wird Ihnen der Förderbetrag erstattet.
Wichtig: Da es keine Beratungsstellen mehr gibt, sind Sie als Teilnehmende selbst für die Online-Beantragung verantwortlich. Wir als Bildungsanbieter unterstützen Sie gerne durch die formale Teilnahmebestätigung.
Hier finden Sie alle Details und den Antrag:



